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Datenschutzerklärung und Teilnehmererklärung

Meine Einwilligung in werbliche Kommunikation


Ich möchte von BMW zu Produkten und Dienstleistungen der BMW Group werbliche Kommunikation über die folgenden Kanäle erhalten:

Ich bin damit einverstanden, dass die BMW AG (Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Petuelring 130, 80788 München) meine von mir angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontaktdetails und persönliche Daten wie Geburtsdatum und Führerscheinklasse, Hobbys und Interessen) zur Kundenbetreuung und zur ausgewählten werblichen Kommunikation von Informationen zu Produkten und Dienstleistungen der BMW Group sowie zur Marktforschung verarbeitet und nutzt. Die BMW AG darf meine Daten außerdem an bestimmte Tochtergesellschaften (BMW M GmbH, Daimlerstr. 19, 85748 Garching-Hochbrück) sowie einzelne Vertragshändler und –werkstätten (meinen angegebenen Wunschpartner, Partner, bei denen ich Fahrzeuge erworben oder Service- oder Beratungsleistungen genutzt habe bzw. meinen regionalen Partner) weitergeben, die meine Daten für die genannten Zwecke nutzen und mich hierzu auch kontaktieren dürfen. Aktualisierungen dürfen unter den genannten Gesellschaften weitergegeben werden.

Änderungswünsche zur Einwilligungserklärung.

Ich kann meine ggü. der BMW AG abgegebenen Einwilligungserklärungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die BMW Kundenbetreuung (+49 89 1250-16000 oder kundenbetreuung@bmw.de) widerrufen. Über die genannten Kommunikationskanäle kann ich ferner jederzeit Auskunft über meine bei der BMW AG gespeicherten Daten sowie die Berichtigung, Löschung oder Sperrung meiner personenbezogenen Angaben verlangen. Weitere Details zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die BMW AG finde ich in den Datenschutzhinweisen von BMW.


Teilnehmererklärung

Der Unterzeichner erklärt als Teilnehmer der Veranstaltung BMW International Open 2018 (die „Veranstaltung“) zugunsten der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft und ihrer gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) Folgendes:

1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Für einen Schaden des Teilnehmers haftet der Veranstalter sowie deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers. Sie gilt ferner nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Veranstalter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Teilnehmers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

2. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch den Teilnehmer oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug im Rahmen der Veranstaltung verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit und solange derartige Ansprüche von der Fahrzeughaftpflichtversicherung oder einer anderen Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Regressansprüche der Versicherung gegen den Teilnehmer bleiben unberührt. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen weiter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch von Fahrzeugen durch ihn frei, soweit die Verletzung nicht dem Veranstalter zurechenbar ist. Der Veranstalter ist berechtigt, Zahlungen bei berechtigter Inanspruchnahme zu leisten und im Rahmen dieser Teilnehmererklärung Rückgriff beim Teilnehmer zu nehmen.

3. Das Fahrzeug ist auf BMW zugelassen und haftpflichtversichert mit einer Deckungssumme von EUR 100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (begrenzt bei Personenschäden auf EUR 15 Mio. je Person). Eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bestehen nicht. Der Unterzeichner haftet gegenüber BMW vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für jeden von ihm oder einem berechtigten Fahrer schuldhaft verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Untergang, Hagel, Sturm, Abhandenkommen oder Beschlagnahme) bis zu einer Höchstgrenze von € 1.500,00 (Selbstbeteiligung). Sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Benutzers oder eines berechtigten Fahrers zurückzuführen ist, haftet der Benutzer in vollem Umfang. Gleiches gilt, wenn der Schaden – unabhängig vom Verschuldungsgrad – im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer, bei einer Benutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks (siehe Ziffer 1 der beiliegenden Nutzungsbedingungen) oder während des Verzuges des Benutzers mit der Rückgabe des Fahrzeuges eintritt.

4. Der Teilnehmer erklärt hiermit, dass er eine gültige Fahrerlaubnis für Personenkraftfahrzeuge hat.

5. Der Teilnehmer erklärt, dass er während der Veranstaltung den Weisungen des Instruktors Folge leisten wird.

6. Der Teilnehmer erklärt hiermit und stellt sicher, dass er während der fahraktiven Teile der Veranstaltung nicht in seiner Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt (z.B. durch Konsum von Medikamenten, Alkohol oder sonstigen berauschenden Substanzen) und er in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher und im Einklang mit den am Veranstaltungsort geltenden rechtlichen Vorschriften zu führen.

7. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden. Die Eigentums- und Nutzungsrechte an den entstandenen Erzeugnissen (Bild, Film, Ton, Text) stehen dem Veranstalter zu. Die Bild- und Tonaufnahmen können im Rahmen der allgemeinen journalistischen Berichterstattung über die Veranstaltung in unveränderter oder geänderter Form uneingeschränkt durch den Veranstalter oder Dritte, die im Einverständnis mit dem Veranstalter handeln, zu werblichen oder redaktionellen Zwecken verbreitet oder veröffentlicht werden, und zwar in allen Medien (online und offline) sowie ohne Beschränkung des sachlichen, räumlichen und zeitlichen Verwendungsbereiches. Der Teilnehmer ist ausdrücklich mit einer Retuschierung der Bild- und Tonaufnahmen sowie mit deren Verwendung im Rahmen von Montagen jeder Art einverstanden.

8. Diese Teilnehmererklärung sowie die Rechtsbeziehungen des Teilnehmers zum Veranstalter im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung unterliegen deutschem Recht.

Hinweis: Bitte setzen Sie Ihre Unterschrift per Maus (linke Maustaste gedrückt halten).

Bitte unterschreiben Sie das Formular.

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