Datenschutzerklärung und Teilnehmererklärung
Meine Einwilligung in werbliche Kommunikation
Ich möchte von BMW zu Produkten und Dienstleistungen der BMW Group werbliche Kommunikation über die folgenden Kanäle erhalten:
Änderungswünsche zur Einwilligungserklärung.
Teilnehmererklärung
Der Unterzeichner erklärt als Teilnehmer der Veranstaltung BMW International Open 2018 (die „Veranstaltung“) zugunsten der Bayerische Motoren Werke
Aktiengesellschaft und ihrer gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) Folgendes:
1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Für einen Schaden des Teilnehmers haftet der Veranstalter sowie deren gesetzlicher
Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers. Sie gilt ferner nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher,
die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf;
diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden
Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)
gedeckt ist, haftet der Veranstalter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des
Teilnehmers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch den Teilnehmer oder durch das von ihm
benutzte Fahrzeug im Rahmen der Veranstaltung verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit und solange derartige Ansprüche von der Fahrzeughaftpflichtversicherung oder einer anderen
Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Regressansprüche der Versicherung gegen den Teilnehmer bleiben unberührt. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter,
dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen weiter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang
mit dem Gebrauch von Fahrzeugen durch ihn frei, soweit die Verletzung nicht dem Veranstalter zurechenbar ist. Der Veranstalter ist berechtigt, Zahlungen bei berechtigter Inanspruchnahme zu
leisten und im Rahmen dieser Teilnehmererklärung Rückgriff beim Teilnehmer zu nehmen.
3. Das Fahrzeug ist auf BMW zugelassen und haftpflichtversichert mit einer Deckungssumme von EUR 100 Mio. pauschal für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden (begrenzt bei Personenschäden auf EUR 15 Mio. je Person). Eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
und eine Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bestehen nicht. Der Unterzeichner haftet gegenüber BMW vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des
Fahrzeuges für jeden von ihm oder einem berechtigten Fahrer schuldhaft verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Untergang, Hagel, Sturm, Abhandenkommen oder Beschlagnahme)
bis zu einer Höchstgrenze von € 1.500,00 (Selbstbeteiligung). Sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Benutzers oder eines berechtigten
Fahrers zurückzuführen ist, haftet der Benutzer in vollem Umfang. Gleiches gilt, wenn der Schaden – unabhängig vom Verschuldungsgrad – im
Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer, bei einer Benutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks (siehe Ziffer 1 der beiliegenden Nutzungsbedingungen)
oder während des Verzuges des Benutzers mit der Rückgabe des Fahrzeuges eintritt.
4. Der Teilnehmer erklärt hiermit, dass er eine gültige Fahrerlaubnis für Personenkraftfahrzeuge hat.
5. Der Teilnehmer erklärt, dass er während der Veranstaltung den Weisungen des Instruktors Folge leisten wird.
6. Der Teilnehmer erklärt hiermit und stellt sicher, dass er während der fahraktiven Teile der
Veranstaltung nicht in seiner Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt (z.B. durch Konsum von Medikamenten,
Alkohol oder sonstigen berauschenden Substanzen) und er in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher und im Einklang mit den am
Veranstaltungsort geltenden rechtlichen Vorschriften zu führen.
7. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung
Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden. Die Eigentums- und Nutzungsrechte an den entstandenen Erzeugnissen (Bild, Film, Ton, Text)
stehen dem Veranstalter zu. Die Bild- und Tonaufnahmen können im Rahmen der allgemeinen journalistischen Berichterstattung über die
Veranstaltung in unveränderter oder geänderter Form uneingeschränkt durch den Veranstalter oder Dritte, die im Einverständnis
mit dem Veranstalter handeln, zu werblichen oder redaktionellen Zwecken verbreitet oder veröffentlicht werden, und zwar in allen
Medien (online und offline) sowie ohne Beschränkung des sachlichen, räumlichen und zeitlichen Verwendungsbereiches.
Der Teilnehmer ist ausdrücklich mit einer Retuschierung der Bild- und Tonaufnahmen sowie mit deren Verwendung im Rahmen von Montagen jeder Art einverstanden.
8. Diese Teilnehmererklärung sowie die Rechtsbeziehungen des Teilnehmers zum Veranstalter im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung unterliegen deutschem Recht.
Hinweis: Bitte setzen Sie Ihre Unterschrift per Maus (linke Maustaste gedrückt halten).
Bitte unterschreiben Sie das Formular.
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